Satzung

1.) Der Verein fördert eine nachhaltige Willkommenspolitik in Deutschland und die Integration von Migranten[1] in die deutsche Gesellschaft und die Teilhabe von Migranten an der deutschen Gesellschaft. Zweck des Vereins ist die Förderung der Völkerverständigung. Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Verein die Erziehung und die Berufsbildung von Migranten und fördert und unterstützt die internationale Gesinnung der deutschen Gesellschaft auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, um letztlich das demokratische Staatswesen zu fördern. Der Fokus der Vereinsarbeit liegt hierbei bei Migranten aus den Ländern des sogenannten „Arabischen Frühlings“. Zweck des Vereins ist auch die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 Nr. 2 Abgabenordnung.

 

Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch:

a) Der Verein kann zugunsten von ausländischen Auszubildenden, die in Hamburg in einem anerkannten Lehrberuf (z.B. im Gesundheitswesen als Gesundheits- und Krankenpfleger) ausgebildet werden bzw. dies anstreben, gegenüber der zuständigen Ausländerbehörde jeweils Verpflichtungserklärungen im Sinne von § 68 Aufenthaltsgesetz (Haftung für den Lebensunterhalt) abgeben, um dem jeweiligen Auszubildenden den Erhalt eines dem Bildungszweck entsprechenden Aufenthaltstitels zu ermöglichen. Zu diesem Zweck kann der Verein insbesondere auch Bankbürgschaften und ähnliche Geschäfte eingehen, damit den behördlichen Anforderungen an die jeweilige Verpflichtungserklärung entsprochen werden kann.

 

b) Um eine Integration von ausländischen Auszubildenden sowie deutschen Auszubildenden mit Migrationshintergrund zu erleichtern, die in Hamburg in einem anerkannten Lehrberuf (z.B. im Gesundheitswesen als Gesundheits- und Krankenpfleger) ausgebildet werden bzw. dies anstreben, kann der Verein ausbildungsbegleitend und –vorbereitend in Zusammenarbeit mit ausgewählten Partnern (z.B. dem Goethe-Institut) einen Sprachkurs, ein Bildungs- und Kulturprogramm sowie Schüler-Patenprogramme, Mentorenprogramme, berufsbegleitende Austauschprogramme und Studienreisen organisieren und durchführen.

 

Inhalte eines solchen Bildungsprogrammes können insbesondere sein:

  • ein Überblick/Abriss über die deutsche Geschichte und die Rolle Deutschlands in Europa und der Welt,
  • Grundzüge des deutschen Wirtschafts-, Sozial- und Gesundheitswesens, sowie des politischen Systems,
  • Darstellung des deutschen Ausbildungssystems.

 

Ein entsprechendes Kulturprogramm kann insbesondere einen theoretischen und einem praktischen Teil umfassen, wobei zunächst ein Überblick über die deutsche Literatur, darstellende Kunst, Theater und Film gegeben werden und sodann - und im Rahmen des "praktischen" Teils konkrete Veranstaltungen (Theater, Oper, Kino und Lesungen sowie Museen) besucht werden sollen. Diese Veranstaltungen sollen gemeinsam mit den deutschen Auszubildenden des jeweiligen Ausbilders besucht werden. Auf diese Weise soll das wechselseitige Verständnis für den jeweils anderen Kulturkreis gefördert werden und den ausländischen Auszubildenden ermöglicht werden, einen Platz in der Mitte der deutschen Gesellschaft zu finden und - sowohl auf Seiten der deutschen, als auch auf Seiten der ausländischen Auszubildenden - Toleranz und Weltoffenheit von "Mensch zu Mensch" entwickelt werden.

 

c) Der Verein kann zur Anregung der öffentlichen Kommunikation im In- und Ausland zum Thema der Willkommenskultur unter anderem

  • eine öffentliche bzw. Internet-basierte Plattform einrichten,
  • Informationsveranstaltungen durchführen,
  • eine Zeitschrift herausgeben.

 

d) Der Verein kann wissenschaftliche Veranstaltungen und Forschungsvorhaben sowie Workshops zur nachhaltigen Etablierung des Themas der Willkommenskultur organisieren und durchführen.



[1] Sofern im Text Migranten genannt sind, sind auch Migrantinnen gemeint. Die deutsche Staatsangehörigkeit der Migranten ist nicht zwingend erforderlich.